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»Spätrömischer Schrott« ist keine Hehlerware
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Autor:  justus [ 22. Sep 2009, 17:50 ]
Betreff des Beitrags:  »Spätrömischer Schrott« ist keine Hehlerware

»Spätrömischer Schrott« ist keine Hehlerware

Florstadt/Friedberg (lk). »Sie können beruhigt weiter Ihrem Hobby nachgehen«, sagte Richterin Franzke am Montag zum Angeklagten Michael G. (Name von der Redaktion geändert). Der wegen Hehlerei angeklagte Florstädter Münzsammler wurde vom Friedberger Amtsgericht freigesprochen. Das Urteil könnte für weitere Prozesse richtungsweisend sein, den gegen weitere 347 Personen, die bei dem Angeklagten Münzen ersteigert hatten, wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der 47-jährige Installateur hatte in den Jahren von 2005 bis 2007 beim Internetauktionshaus Ebay römische Bronzemünzen ohne amtlichen Herkunftsnachweis ge- und verkauft. Der erwirtschaftete Gewinn lag bei rund 520 Euro. Nun wurde der Münzliebhaber wegen Hehlerei in 711 Fällen angeklagt.

Michael G. machte auf der Anklagebank von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Seine Verteidiger, Dr. Diethardt von Preuschen und Dr. Stefan von Holst, wiesen das Gericht darauf hin, dass es sich bei den Münzen um »antiken römischen Schrott« und nicht um ein schützenswertes Kulturgut handle. Damit beriefen sich die Anwälte auf die Aussage eines Münzenfachmanns, der in einem verwandten Fall die römischen Münzen begutachtet hatte. Der damalige Angeklagte hatte bei dem Florstädter zehn Kleinmünzen für seinen 13-jährigen Sohn ersteigert, woraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Auch hier kam es zum Freispruch.

Von Preuschen und von Holst führten auch eine Erklärung der Numismatischen Kommission der Länder der Bundesrepublik Deutschland ins Feld. »Bei der Numismatischen Kommission handelt es sich um eine von der Kultusministerkonferenz geschaffene Insitution«, erklärte Rechtsanwalt von Holst. Die Kommission, die sich für die Förderung und Aufarbeitung der Münz- und Geldgeschichte sowie für die Medaillenforschung in Deutschland einsetzt, habe in einer Erklärung vom Dezember 2008 klargestellt, dass ein Herkunftsnachweis für einzelne Münzen nicht vorgeschrieben sei.

Sogar Staatsanwalt Denis Weimer forderte einen Freispruch für den Angeklagten. Der Florstädter habe nur einen kleinen Gewinn mit den Ebay-Verkäufen gemacht, auch sei der Nachweis für eine strafbare Vortat nicht zu erbringen. Richterin Franzke schloss sich dieser Auffassung an und sprach den Angeklagten frei. »Die sichergestellten Münzen werden freigegeben«, ordnete die Richterin an. Das Urteil werde sich in der Münzsammlerszene herumsprechen und erst einmal für Ruhe sorgen. (Wetterauer Zeitung vom 22.09.2009)

Autor:  helcaraxe [ 22. Sep 2009, 19:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: »Spätrömischer Schrott« ist keine Hehlerware

Vielen herzlichen Dank für diesen Link!

Abundzu geschehen doch noch Zeichen und Wunder. Immerhin ein sehr beruhigendes Urteil.

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