Ich hatte gehofft, dass es schnell eine schriftliche Zusammenfassung des etwa einstündigen Vortrages geben würde, da mir das Mitschreiben wegen der Komplexität des Themas und der Schnelligkeit des Vortragenden fast nicht möglich war. (Da ging´s aber allen Anwesenden so
)
Dr. Lanz hat angeregt, den Vortrag so bald wie möglich in Ursula Kampmanns neuer Online-Münzenzeitschrift zu veröffentlichen und der Redner meinte, er wolle sich das überlegen.
Deshalb nur eine vereinfachte Zusammenfassung, die aber auch schon erhellend sein dürfte.
Der Redner gab einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Anwendung dieser Grundlagen und Ursachen / Ziele der Tätigkeiten der Behörden.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland sind das BGB, das Grundgesetz und das Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens.
Die ersten beiden regeln Dinge wie Unschuldsvermutung, Recht auf Eigentum, Hehlerei.
Das letztere regelt die Rückgabe illegal in einen Staat gelangter Kulturgüter an den geschädigten Staat.
Dabei ist wichtig, dass die Güter
in einer Liste aufgeführt sind und individuell identifizierbar sind.
Die aktuellen Probleme entstehen dadurch, dass in Deutschland Unklarheit besteht, wie die Umsetzung des UNESCO-Ü. durchgeführt werden soll. Diese Unklarheit wird von interessierten Stellen* ausgenützt.
Der ausländische Staat muss nämlich ein "Rückgabersuchen gegen Entschädigung" an D richten. Aber an welche Behörde oder Person?
Normalerweise ist hier das Zivilrecht zuständig. Was aber läuft, ist, dass gleich das Strafrecht verwendet wird.
Also konkret: Anzeige wegen z.B. Hehlerei -> Durchsuchungsbefehl -> Hausdurchsuchung -> Beschlagnahmung -> Strafbefehl
Das ist der rechtlich falsche und ungesetzliche Weg! Denn ein Kläger (hier der ausländische Staat) muss seinen Anspruch beweisen können.
Hier wird von vornherein unterstellt, dass antike Münzen (oder Gegenstände) nicht legal in den Besitz von Privatpersonen gelangen können und automatisch Hehlerei o.ä. zutrifft.
Hier kommen BGB und GG ins Spiel: da man antike Münzen natürlich legal erwerben kann (wie z.B. Butter), gilt die Unschuldsvermutung, es liegt nicht automatisch Hehlerei vor und ein Kläger muss seinen Anspruch beweisen.
Aus diesem Grund sind die momentanen Hausdurchsuchungen unzulässig! Da muss nämlich ein konkreter Verdacht vorliegen. Der kann vorliegen, wenn jemand 50 neue Radios zu Hause hat, für die er 10 € pro Stück bezahlt hat, aber nicht, wenn er antike Münzen zu Hause hat, die er auf Ebay oder einer Saalauktion gekauft hat.
Dennoch finden sie (noch) statt. Wie soll man sich also verhalten?
Der Vortragende rät folgendes dringend:
- kooperativ zeigen
- unbedingt einen Anwalt hinzuholen, bis dahin nicht tun
- Widerspruch gegen die Sicherstellung zu Protokoll geben (wichtig für spätere Rückgabe)
- dann fordern, dass die Beamten konkrete Stücke benennen, die sie sicherstellen wollen. (Nur) diese auch ´rausrücken, sonst besteht die Gefahr, dass sonst alles mitgenommen wird (also nicht sagen "ich weiß nicht, welche sie meinen". Denn erlaubte Antwort der Beamten: gut, dann nehmen wir mal alles mit und sehen dann weiter.)
- diese dokumentieren
Auf meinen Einwand, der von Dr. Lanz bestätigt wurde, dass z.B. beim Rentner in Sachsen A. dennoch alles mitgenommen wurde, wusste der Vortragende keine rechte Antwort.
Zum Schluss las Hr. Worbs, Vorsitzender der BNG, einen Antwortbrief der hessischen (!) Wissenschaftsministerin (die wohl zuständig ist) vor, in dem sie sinngemäß schrieb:
Auf Ihre Frage, ob für den Besitz einer antiken Münze ein Pedigree oder Herkunftsnachweis nötig ist, kann ich antworten: nein, denn eine diesbezügliche Vorschrift oder ein solches Gesetz gibt es nicht.
Auf Ihre Frage, ob eine Polizeidienststelle dazu berechtigt ist, Strafverfolgungen bei der Staatsanwaltschaft zu initiieren, kann ich antworten, dass ich diesen Vorgängen nachgehen werde und sie überprüfen werde.Dr. Lanz teilte den Anwesenden dann noch mit, dass Sammler, die auch mit Anzeigen wegen in diesem Zusammenhang Hehlerei konfrontiert sind, sich bei ihm melden sollen.
Der Verband der Deutschen Münzenhändler übernimmt die Kosten für den Anwalt, wenn´s vor Gericht geht!Er meinte: wir geben Ihnen quasi eine Rechtsschutzversicherung.
*warum sind Stellen interessiert: möglicherweise haben ausländische Behörden gesagt: wenn ihr nicht dafür sorgt, dass alles, was aus unserem Land kommen könnte, wieder zurückkommt, dann war´s das für euch mit Ausgrabungskampagnen bei uns